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Non-Compliance-Geräte, Kieferorthopädie Dachau

Non-Compliance-Geräte

Anders als herkömmliche Geräte sind Non-Compliance-Geräte festsitzend und erfordern somit keine aktive Mitarbeit (Compliance) des Patienten. Es müssen also keine Tragezeiten beachtet werden. Die Alternative dazu wären sehr auffällige Geräte wie die ungeliebten Außenzahnspangen.

Oft werden Non-Compliance-Geräte eingesetzt, um Platz im Kiefer zu schaffen, wenn dies nicht durch eine Zahnspange allein erreicht werden kann. Ein Vorteil einiger Non-Compliance-Geräte besteht darin, dass wir eine Zahnentfernung vermeiden können. Das Einsatzgebiet ist aber noch breiter.

Non-Compliance-Geräte unserer Praxis:

  • Mit Miniimplantaten wird einer feste Spange fixiert, wenn einzelne Zähne unabhängig von den anderen bewegt werden sollen.
  • Mit dem Lingualbogen und Palatinalbogen werden die ersten großen Seitenzähne stabilisiert, z. B. wenn Milchzähne zu früh fehlen.
  • Gaumennahterweiterungsapparatur: Hiermit wird ein an der Basis zu schmaler Oberkiefer verbreitert.
  • Herbstscharnier und Forsus-Apparatur werden bei älteren Jugendlichen eingesetzt, um Kieferfehlstellungen zu behandeln. Ein kieferchirurgischer Eingriff lässt sich so ggf. vermeiden.
  • Der Bene-Slider dient dazu, einen Backenzahn im Oberkiefer nach hinten zu bewegen.

Mehr über Non-Compliance-Geräte erfahren Sie im Ratgeber Kieferorthopädie.